Allgemeine Geschäftsbedingungen

Volkshochschule Heilbronn gGmbH, Stand: Version 1.6 / 26.06.2024

1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Heilbronn gGmbH (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(3) Bei Kinderkursen erstreckt sich die Aufsichtspflicht nur auf die reinen Kurszeiten, ohne Vor- und Nachbereitungszeiten.
(4) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche oder diverse Beteiligte (m/w/d) und für juristische Personen.
(5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen, Rücktritte und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss und Information zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung zwei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die Zwei-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. 2 einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 Abs. 4 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung der Absätze (2) und (4) nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann der Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass er den „Zahlungspflichtig buchen“–Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung zum angemeldeten Kurs korrigiert.
(8) Die vhs speichert den Vertragstext, den der Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Der Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion seines Browsers auszudrucken.


3. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht, kann der Vertragspartner von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.


4. Entgelt und Veranstaltungstermin
(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und die -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Die späteste Fälligkeit ergibt sich aus Ziffer 10. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung entsprechend den Zahlungsbedingungen in voller Höhe zurückerstattet.


5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern. Ebenso kann die vhs aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung des Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. 2, Satz 2 und 3 und Ziffer 6 Abs. 3 sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht. In den Schulferien findet in der Regel kein Kursbetrieb statt.


6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt soll dem Teilnehmer spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Kosten entstehen den Vertragspartnern hierdurch nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner ohne Wert ist.
(3) Die vhs wird den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1 und 2 zum Rücktritt berechtigen, rechtzeitig informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt gemäß Ziffer 4 nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten.
Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5 % des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20 Euro. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(5) Die vhs kann wegen wichtigem Grund (§ 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber den Dozenten, gegenüber Vertragspartner oder Beschäftigten der vhs,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
• beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.


7. Höhere Gewalt
(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass ein Vertragspartner an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt. (2) „Höhere Gewalt“ bedeutet ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere
Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den
gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.


8. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
(1) Der Vertragspartner kann bis sechs Arbeitstage vor dem Veranstaltungsbeginn bzw. dem angegebenen Anmeldeschluss kostenlos zurücktreten. Die Rücktrittserklärung erfolgt in Schrift- oder Textform ausschließlich gegenüber der vhs (nicht gegenüber dem Dozenten). Bei fristgerechtem Rücktritt wird kein Entgelt erhoben. Abweichend von Satz 1 beträgt die Rücktrittsfrist für Veranstaltungen des Programmbereichs vhs.business 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Bei einem Rücktritt nach der genannten Frist oder wenn der Teilnehmer nicht erscheint, ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Dem Vertragspartner steht mit Bestandskraft des Vertrages kein Recht zur Kündigung zu, soweit sich aus den Regelungen Abs. 3 und 4 nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen Verhinderungen der Teilnahme, auch wenn sie auf Krankheit oder auf berufliche Gründe des Teilnehmers beruhen, keinen beachtlichen Grund zur Kündigung dar.
(3) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen gemäß Ziffer 5 unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.
(5) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(6) Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.


9. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des Vertragspartners oder des Teilnehmers verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner oder Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers.
(3) Die Haftung der vhs für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen sowie Wertgegenstände des Teilnehmers ist ausgeschlossen.


10. Schadenersatzansprüche der vhs in besonderen Fällen
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von geförderten Maßnahmen behält sich die vhs das Recht vor, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, regelmäßig an den Maßnahmen teilzunehmen. Der Schadensersatz umfasst gekürzte Kostenerstattungen des Kostenträgers oder eventuelle Eigenanteile aufgrund des unentschuldigten Fernbleibens oder eines Abbruchs durch den Teilnehmer, wenn der Unterrichtsplatz nicht durch einen zahlenden bzw. erstattungsfähigen Teilnehmer (Nachrücker) nachbesetzt werden kann. Die vhs kann im Rahmen der Aufrechnung evtl. Fahrtkostenansprüche des Teilnehmers gegen Schadensersatzansprüche aufrechnen. Bei Nichtzahlung des Schadensersatzanspruches durch den Teilnehmer behält sich die vhs weitere rechtliche Schritte vor.


11. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Landratsamt, BAMF) spätestens bis zum Beginn des Veranstaltungstermins zu zahlen soweit keine anderweitige Einzelvereinbarung getroffen wurde. Eine Ratenzahlung ist nur in Ausnahmen aufgrund individueller Vereinbarung möglich. Neben der Zahlungsart „Bankeinzug“ (SEPA-Lastschrift)
steht auch die Zahlungsart „Bar“ (ausschließlich an der Infothek in der Zentrale) oder „Rechnung“ zur Verfügung. Im Online-Shop können Online-Zahldienste zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend sind hierbei die Nutzungsbedingungen der Zahldienste maßgeblich. Für den Geldeingang ist der Zahlungseingang beim Empfänger maßgeblich. Bei Rückerstattungen erfolgt die Erstattung der geleisteten Zahlungen durch den Überweisungsweg bzw. den Zahldienst soweit möglich. Erfolgte die Zahlung in bar, wird das Guthaben auf einem Guthabenkonto des Teilnehmers weitergeführt und auf Wunsch an der Infothek in der Zentrale bar ausbezahlt.


12. Besondere Bedingungen für die Nutzung vhs-eigener EDV
Die im Rahmen des Kurses zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.
(1) Internetzugang: Soweit die vhs einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.
(2) Datenverlust, Computerviren: Jeder Teilnehmer ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die vhs übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Die vhs übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.


13. Lernplattformen
Der Teilnehmer stellt die Voraussetzungen für seinen Internetzugang in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit.
Der Teilnehmer hat für die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen.
Der Teilnehmer sorgt für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u. ä. Bedrohungen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Nutzername und Passwort für die Lernplattformen geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmer.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern der Lernplattform und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen u. ä. Äußerungen zu verbreiten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Daten anderer Nutzer sowie Inhalte der Lernplattform Dritten nicht zugänglich zu machen.
Er verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmers von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.


14. Urheberrecht
Aus urheberrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen und Kursen nicht gestattet sind. Für Veranstaltungen und für Kurse zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

15. Ergänzende Sonderbedingungen für den Einsatz von Kundenkarten
Die vhs kann zu besonderen Zwecken eine Kundenkarte (derzeit „vhsEntdeckerPass“) einsetzen. Für die Nutzung gelten die im Verkaufsprospekt sowie den AGB aufgeführten Bedingungen. Hierzu zählen insbesondere
(1) Die Kundenkarte ist für die Dauer eines Semesters gültig. In der Regel ist die Gültigkeit auf der Karte angegeben. Die Gültigkeit der aus der Karte erwachsenden Vorteile (beispielsweise Rabatte oder kostenfreier Zugang zu bestimmten Veranstaltungen) erfolgt beginnend ab dem Zeitpunkt der Ausstellung. Rückwirkende Inanspruchnahmen sind nicht möglich. Nach Ablauf des Semesters erlischt die Gültigkeit automatisch, es sei denn, sie wird verlängert.
(2) Um die Kundenkarte nutzen zu können, muss der Karteninhaber eine Teilnehmernummer erhalten. Die Buchung auf diese Teilnehmernummer ist obligatorisch und ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Kundenkarte zum Karteninhaber. Die Karte ist nicht auf andere Teilnehmer übertragbar.
(3) Die Kundenkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben oder von anderen Personen genutzt werden.
(4) Rabatte oder Vergünstigungen, die mit der Kundenkarte verbunden sind, können nur vom Karteninhaber persönlich in Anspruch genommen werden. Eine Weitergabe oder Übertragung der Rabatte an Dritte ist nicht gestattet.
(5) Die Kundenkarte kann den Karteninhaber zum kostenfreien Zugang zu bestimmten Vorträgen oder Veranstaltungen berechtigen, die im Rahmen des Programms der vhs angeboten werden. Die Teilnahme kann jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie z.B. eine Voranmeldung oder begrenzte Sitzplatzverfügbarkeit. Eine Durchführungsgarantie für die Vorträge und Veranstaltungen besteht nicht. Die Veranstaltungen sind im Programmheft und auf der Homepage i.d.R. gesondert gekennzeichnet.
(6) Die Kundenkarte kann nicht zurückgegeben oder erstattet werden. Sobald sie ausgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten oder auf den Umtausch gegen andere Leistungen.
(7) Der Karteninhaber ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Kundenkarte verantwortlich. Jeder Missbrauch, wie z.B. die unbefugte Weitergabe der Karte oder die Nutzung der Karte durch andere Personen, liegt in der Verantwortung des Karteninhabers und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
(8) Der Verlust der Kundenkarte ist unverzüglich anzuzeigen.


16. Gültigkeit und Besonderheiten von Gutscheinen und Nachlässen
(1) Gutscheine in Form von Wertgutscheinen o.ä. sind 36 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
(2) Werden Nachlässe auf bestimmte Veranstaltungen in Form von Rabattcodes gewährt, berechtigen diese nicht zum automatischen Zugang oder zur Teilnahme an der Veranstaltung. Eine vorherige elektronische Anmeldung und die Verfügbarkeit von freien Plätzen sind hierzu Voraussetzung.


17. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Heilbronn. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis begebenden Streitigkeiten ist ebenfalls Heilbronn.

18. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.
(4) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite www.vhs-heilbronn.de unter der Rubrik Datenschutz.


19. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2) Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Volkshochschule Heilbronn gGmbH, Kirchbrunnenstr. 12, 74072 Heilbronn, Telefon 07131 99650, Telefax 07131 9965-65, E-Mail: info@vhs-heilbronn.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular als pdf-Datei auf unserer Homepage www.vhs-heilbronn.de unter der Rubrik Widerruf verwenden – das ist jedoch nicht vorgeschrieben. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung (z. B. per E-Mail) über den Eingang eines solchen Widerrufes übermitteln. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.


Mustertext Widerrufsformular:
Empfänger: Volkshochschule Heilbronn gGmbH, Kirchbrunnenstr. 12, 74072 Heilbronn, Telefax: 07131 9965-65, E-Mail: info@vhs-heilbronn.de
Text der Erklärung: Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bezeichnung der Veranstaltung, Kurs-Nr., Datum der Anmeldung. Absender: Name und Anschrift des Verbrauchers, Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilungen auf Papier).