Ermäßigungen
Jugendliche bis 16 Jahre, Schüler/-innen, Auszubildende, Praktikant/-innen, Bundesfreiwilligendienst- und Soziales-Jahr-Leistende, Student/-innen, Arbeitslose mit Wohnsitz im Stadtkreis Heilbronn, Sozialhilfeberechtigte und Schwerbehinderte ab 80 % erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises bei der Anmeldung eine Ermäßigung von 15 % auf die Kursgebühr.
Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, Praktikant/-innen, Bundesfreiwilligendienst- und Soziales-Jahr-Leistende erhalten – verfügbare Plätze vorausgesetzt und gegen Vorlage entsprechender Nachweise – bei Einzelvorträgen freien Eintritt. Dies gilt nicht für Sonderveranstaltungen.
Arbeitslose mit Wohnsitz im Landkreis Heilbronn können im Erstattungsverfahren beim Landratsamt Heilbronn eine Ermäßigung beantragen.
Die Ermäßigung ermittelt sich aus der Kursgebühr. Kosten für Lehrmaterial und bestimmte Veranstaltungen sind von einer Ermäßigung ausgenommen.
Von verschiedenen Möglichkeiten einer Ermäßigung kann nur eine in Anspruch genommen werden.
Kindern und Jugendlichen aus Familien mit schwierigen finanziellen Bedingungen (Bürgergeld SGB II, Familienpass) können aufgrund einer Förderung durch die Friedrich-Niethammer-Stiftung die Teilnahmegebühren auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Information: Tel. 07131 996531
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